ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Zeiten und Orte
Den Ort und die Zeiten des jeweiligen Seminars entnehmen Sie
bitte der Anmeldebestätigung. In der Regel beginnt jedes Seminar
morgens um 9.00 Uhr und endet gegen 21.30 Uhr. Firmeninterne Schulungen
können nach Absprache vor Ort oder in einem zu vereinbarenden Schulungs-
oder Tagungshotel gehalten werden.
Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen
Die Gebühren für die einzelnen Seminare entnehmen Sie bitte
den jeweils gültigen Preislisten. Die Seminargebühren für KS1-5e
sind spätestens bei Kursbeginn bar zu zahlen bzw. vorab zu überweisen.
Die Gebühren für VKT, ZZM, TML und BOP sind mit der Anmeldebestätigung
fällig. Die Preise sind freibleibend. Bindend ist die schriftliche,
postalische Anmeldebestätigung der Kruegenhaltz-Seminare. Sondervereinbarungen
werden nur in Ausnahmefällen nach Absprache gewährt und bedürfen
der Schriftform. Die Kosten für Hotel und Essen werden vom Teilnehmer
getragen und sind direkt mit dem Hotel abzurechnen.
Anmeldung, Anmeldebestätigung
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung,
die den Kurstyp, den Termin, den Seminarort und die Kursgebühr
bestätigt. Falls Sie innerhalb von 7 Tagen nicht widersprechen,
gelten die Vereinbarungen als bindend.
Absagen, Ummeldungen
Der Veranstalter ist berechtigt, Zeitpunkt und Ort der Kurse
zu ändern oder abzusagen, wenn zwingende Gründe dies erforderlich
machen. Die Teilnehmer werden rechtzeitig von der Änderung in Kenntnis
gesetzt. Bereits gezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall zurückerstattet.
Bei VKT, ZZM, TML sowie BOP wird für eine Stornierung
bis 8 Tage vor Seminarbeginn eine Stornogebühr in Höhe von CHF
500,-- berechnet.
Bei Stornierung innerhalb von 8 Tagen vor Kursbeginn wird eine Stornogebühr
in Höhe von CHF 1.000,-- berechnet. Die Kursgebühr kann jedoch
auf ein späteres Seminar bzw. auf einen Ersatzteilnehmer übertragen werden.
Arbeitsunterlagen, Copyright
Die Teilnehmer sind nicht befugt, ohne schriftliche Genehmigung
der Seminarleitung Kopien von schriftlichem Material anzufertigen,
Audio- oder Videobänder während oder nach eines Seminars zu produzieren
oder Disketten oder ähnliche Medien zu nutzen, um Inhalte der Seminare
für sich und andere weiterführend nutzbar zu machen. Verstöße hiergegen
werden gerichtlich geahndet.
Firmenschulungen
Weitere Informationen zu firmeninternen Schulungen sind auf
Anfrage erhältlich. Auf firmenspezifische Problemstellungen kann
besonders eingegangen werden.